Abfindungsrechner

Berechnen Sie Ihre Netto-Abfindung und die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung.

KostenlosFünftelregel §34 EStGSteuerersparnisAktuell gepflegt
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Ohne Abfindung im Abfindungsjahr
Netto-Abfindung (mit Fünftelregel)
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nach Lohnsteuer, ohne Sozialversicherung
Abfindung brutto
Steuer ohne Fünftelregel
Steuer mit Fünftelregel
Steuerersparnis durch Fünftelregel
Effektiver Steuersatz auf Abfindung
Keine Sozialversicherung
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Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Nur Lohnsteuer (mit Fünftelregel), Soli und ggf. Kirchensteuer. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.

Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Abfindung in Deutschland: Steuer und Fünftelregel erklärt

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie stellt eine außerordentliche Einkunft dar und wird steuerlich nach der sogenannten Fünftelregelung begünstigt — ohne diese würde die volle Steuerprogression einsetzen und der Arbeitnehmer würde unverhältnismäßig viel Steuer zahlen.

Die Fünftelregel (§34 EStG) im Detail

Die Fünftelregel verhindert, dass eine hohe Einmalzahlung zu einem ungerechtfertigt hohen Steuersatz führt. Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird die Einkommensteuer auf das reguläre Jahreseinkommen berechnet. Dann wird die Mehrsteuer ermittelt, die entstünde, wenn nur ein Fünftel der Abfindung dazukäme — und diese Mehrsteuer wird mit fünf multipliziert. Das Ergebnis ist deutlich niedriger als die Steuer bei voller Anrechnung.

Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen

Ein wichtiger Vorteil: Auf Abfindungen fallen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weder Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- noch Pflegeversicherungsbeiträge werden abgezogen. Es fällt lediglich Lohnsteuer (begünstigt durch die Fünftelregel), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Wie hoch ist eine typische Abfindung?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung — sie ist freiwillig oder Ergebnis von Verhandlungen. Die gängige Faustformel aus der Rechtspraxis lautet: 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Bei Betriebsschließungen oder Sozialplänen können deutlich höhere Abfindungen gezahlt werden.

Steuertipps zur Abfindung

Die Fünftelregel wirkt am stärksten, wenn das sonstige Einkommen im Abfindungsjahr möglichst gering ist. Wer im Jahr der Abfindungsauszahlung nur ein halbes Jahr gearbeitet hat oder Arbeitslosengeld bezieht, profitiert besonders. Ein Steuerberater kann die optimale Gestaltung des Zahlungszeitpunkts berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Fünftelregel?
Die Fünftelregel (§34 EStG) ist eine steuerliche Begünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Statt die gesamte Abfindung dem Einkommen hinzuzurechnen, wird nur ein Fünftel angerechnet und die daraus resultierende Mehrsteuer mit fünf multipliziert. Dies verhindert, dass eine Einmalzahlung zu einem unverhältnismäßig hohen Steuersatz führt.
Fallen auf die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge an?
Nein. Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei — weder Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- noch Pflegeversicherungsbeiträge werden fällig. Es fällt ausschließlich Lohnsteuer an (begünstigt durch die Fünftelregel), plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen (z.B. §1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit Verzicht auf Kündigungsschutzklage). In der Praxis werden Abfindungen meist in Aufhebungsverträgen oder Sozialplänen vereinbart. Die Faustformel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Wann sollte die Abfindung ausgezahlt werden?
Steuerlich vorteilhaft ist eine Auszahlung in einem Jahr mit niedrigem sonstigem Einkommen — etwa nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Sie vorübergehend ALG beziehen. Die Fünftelregel wirkt umso besser, je niedriger das sonstige Einkommen im Zahlungsjahr ist.
Beeinflusst die Abfindung das Arbeitslosengeld?
Eine Abfindung verlängert nicht das ALG I, kann aber zu einer Ruhensfrist führen, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet als es bei einer regulären Kündigung mit Kündigungsfrist der Fall gewesen wäre. Die Agentur für Arbeit berechnet die eventuelle Ruhensfrist individuell.
Wie hoch ist die Steuer auf meine Abfindung?
Der effektive Steuersatz hängt von Ihrer gesamten steuerlichen Situation ab. Unser Rechner berechnet ihn konkret. Typischerweise liegt der Steuersatz auf die Abfindung durch die Fünftelregel deutlich unter dem persönlichen Grenzsteuersatz des sonstigen Einkommens.
Kann die Fünftelregel versagt werden?
Ja. Das Finanzamt versagt die Fünftelregel, wenn keine echte Zusammenballung von Einkünften vorliegt — etwa wenn die Abfindung in Raten über mehrere Jahre gezahlt wird. Die Abfindung muss in einem Veranlagungszeitraum fließen, damit die Begünstigung gilt.