Abfindungsrechner
Berechnen Sie Ihre Netto-Abfindung und die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung.
Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Nur Lohnsteuer (mit Fünftelregel), Soli und ggf. Kirchensteuer. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Abfindung in Deutschland: Steuer und Fünftelregel erklärt
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie stellt eine außerordentliche Einkunft dar und wird steuerlich nach der sogenannten Fünftelregelung begünstigt — ohne diese würde die volle Steuerprogression einsetzen und der Arbeitnehmer würde unverhältnismäßig viel Steuer zahlen.
Die Fünftelregel (§34 EStG) im Detail
Die Fünftelregel verhindert, dass eine hohe Einmalzahlung zu einem ungerechtfertigt hohen Steuersatz führt. Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird die Einkommensteuer auf das reguläre Jahreseinkommen berechnet. Dann wird die Mehrsteuer ermittelt, die entstünde, wenn nur ein Fünftel der Abfindung dazukäme — und diese Mehrsteuer wird mit fünf multipliziert. Das Ergebnis ist deutlich niedriger als die Steuer bei voller Anrechnung.
Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungen
Ein wichtiger Vorteil: Auf Abfindungen fallen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weder Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- noch Pflegeversicherungsbeiträge werden abgezogen. Es fällt lediglich Lohnsteuer (begünstigt durch die Fünftelregel), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung — sie ist freiwillig oder Ergebnis von Verhandlungen. Die gängige Faustformel aus der Rechtspraxis lautet: 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Bei Betriebsschließungen oder Sozialplänen können deutlich höhere Abfindungen gezahlt werden.
Steuertipps zur Abfindung
Die Fünftelregel wirkt am stärksten, wenn das sonstige Einkommen im Abfindungsjahr möglichst gering ist. Wer im Jahr der Abfindungsauszahlung nur ein halbes Jahr gearbeitet hat oder Arbeitslosengeld bezieht, profitiert besonders. Ein Steuerberater kann die optimale Gestaltung des Zahlungszeitpunkts berechnen.