Heiratsvorteil-Rechner

Berechnen Sie die jährliche Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting — sofort als Euro-Betrag.

KostenlosEhegattensplittingSteuerersparnisVergleich ledig/verheiratet
Einkommen beider Partner
0 = Partner nicht berufstätig
Mindest-Pauschbetrag: 1.230 €
Steuerersparnis durch Heirat pro Jahr
€ 0
Das Splitting macht sich bezahlt
Ledig (getrennte Veranlagung)
Partner 1 ESt.
Partner 2 ESt.
Gesamt ledig
Verheiratet (Splitting-Verfahren)
Gemeinsame ESt.
Solidaritätszuschlag
Gesamt verheiratet
Jährliche Steuerersparnis durch Ehegattensplitting
€ 0

Berechnung nach §32a Abs. 5 EStG (Splitting-Tarif) und Grundfreibetrag 12.348 € (2026). Kinderfreibeträge, bAV und Sonderausgaben nicht berücksichtigt. Nur zur Orientierung.

Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung.

Ehegattensplitting: Wie Deutschland Ehepaare steuerlich begünstigt

Das Ehegattensplitting ist eine der wichtigsten steuerlichen Regelungen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland. Es basiert auf der Idee, dass Ehepaare eine wirtschaftliche Gemeinschaft bilden und daher gemeinsam veranlagt werden sollten. Das Ergebnis: Besonders bei stark unterschiedlichen Einkommen entstehen erhebliche Steuerersparnisse.

Wie funktioniert das Splitting-Verfahren?

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert, halbiert, die Einkommensteuer auf den halbierten Betrag berechnet und dann wieder verdoppelt. Weil der Steuertarif progressiv ist, zahlt man auf zwei mal den halben Betrag weniger Steuer als auf den vollen Betrag. Der Splittingvorteil ist maximal, wenn ein Partner gar nichts verdient — dann beträgt er mehrere tausend Euro jährlich.

Wer profitiert am meisten?

Der Splittingvorteil ist umso größer, je weiter die Einkommen der Partner auseinanderliegen. Bei einem Ehepaar mit 80.000 Euro und 20.000 Euro Jahreseinkommen beträgt der Vorteil rund 3.000–4.000 Euro jährlich. Verdienen beide genau gleich viel, gibt es keinen Splittingvorteil — die getrennte Veranlagung führt zum selben Ergebnis.

Splitting und Steuerklasse

Die Steuerklassenwahl (III/V oder IV/IV) beeinflusst nur den monatlichen Vorabzug der Lohnsteuer, nicht die Jahressteuerschuld. Die tatsächliche Jahressteuerlast ist bei beiden Kombinationen identisch — der Unterschied wird im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen. Für das Elterngeld ist die Steuerklasse dagegen sehr relevant, da es sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt richtet.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das Splitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 und der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare 2017 gilt das Ehegattensplitting für alle Ehepaare und eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichermaßen.
Wann lohnt sich die Zusammenveranlagung nicht?
Wenn beide Partner fast gleich viel verdienen, ist der Splittingvorteil gering oder null. Zudem kann es Situationen geben, in denen getrennte Veranlagung vorteilhafter ist — z.B. wenn ein Partner hohe außergewöhnliche Belastungen hat, die bei getrennter Veranlagung einen größeren steuerlichen Effekt haben.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV?
Beide Kombinationen führen zur gleichen Jahressteuerlast. Der Unterschied liegt im monatlichen Vorabzug: III/V führt zu weniger Lohnsteuer für den III-Partner und mehr für den V-Partner. IV/IV verteilt die Last gleichmäßiger. Das Risiko bei III/V: hohe Nachzahlungen am Jahresende.
Hat das Ehegattensplitting Nachteile?
Kritiker sehen im Splitting einen Anreiz, dass der weniger verdienende Partner weniger arbeitet — weil der Grenzsteuersatz auf das erste zu versteuernde Euro des zweiten Einkommens bereits auf dem hohen Niveau des ersten Einkommens beginnt. Die Bundesregierung diskutiert Reformen, aber das Splitting ist verfassungsrechtlich geschützt.