Heiratsvorteil-Rechner
Berechnen Sie die jährliche Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting — sofort als Euro-Betrag.
Berechnung nach §32a Abs. 5 EStG (Splitting-Tarif) und Grundfreibetrag 12.348 € (2026). Kinderfreibeträge, bAV und Sonderausgaben nicht berücksichtigt. Nur zur Orientierung.
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung.
Ehegattensplitting: Wie Deutschland Ehepaare steuerlich begünstigt
Das Ehegattensplitting ist eine der wichtigsten steuerlichen Regelungen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland. Es basiert auf der Idee, dass Ehepaare eine wirtschaftliche Gemeinschaft bilden und daher gemeinsam veranlagt werden sollten. Das Ergebnis: Besonders bei stark unterschiedlichen Einkommen entstehen erhebliche Steuerersparnisse.
Wie funktioniert das Splitting-Verfahren?
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert, halbiert, die Einkommensteuer auf den halbierten Betrag berechnet und dann wieder verdoppelt. Weil der Steuertarif progressiv ist, zahlt man auf zwei mal den halben Betrag weniger Steuer als auf den vollen Betrag. Der Splittingvorteil ist maximal, wenn ein Partner gar nichts verdient — dann beträgt er mehrere tausend Euro jährlich.
Wer profitiert am meisten?
Der Splittingvorteil ist umso größer, je weiter die Einkommen der Partner auseinanderliegen. Bei einem Ehepaar mit 80.000 Euro und 20.000 Euro Jahreseinkommen beträgt der Vorteil rund 3.000–4.000 Euro jährlich. Verdienen beide genau gleich viel, gibt es keinen Splittingvorteil — die getrennte Veranlagung führt zum selben Ergebnis.
Splitting und Steuerklasse
Die Steuerklassenwahl (III/V oder IV/IV) beeinflusst nur den monatlichen Vorabzug der Lohnsteuer, nicht die Jahressteuerschuld. Die tatsächliche Jahressteuerlast ist bei beiden Kombinationen identisch — der Unterschied wird im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen. Für das Elterngeld ist die Steuerklasse dagegen sehr relevant, da es sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt richtet.