Kindergeldrechner 2024

Berechnen Sie Ihr monatliches Kindergeld 2024 — einheitlich 250 Euro pro Kind.

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Kindergeld: 250 € pro Kind/Monat (seit Januar 2023 einheitlich)
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Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Kindergeld 2024: Anspruch, Höhe und Antragstellung

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien. Seit Januar 2023 gilt ein einheitlicher Betrag von 250 Euro pro Kind und Monat — unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Die frühere Staffelung (mehr Geld ab dem dritten Kind) wurde damit abgeschafft.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Kindergeld wird für jedes Kind gezahlt, das unter 18 Jahre alt ist oder unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 Jahre — nämlich wenn es sich in Schule, Berufsausbildung oder Studium befindet, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet oder als arbeitslos gemeldet ist.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist günstiger?

Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es wird verglichen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (2024: 8.532 Euro pro Kind) zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Bei höherem Einkommen ist der Kinderfreibetrag meist vorteilhafter — das erhaltene Kindergeld wird dann auf die Steuerschuld angerechnet.

Wo wird Kindergeld beantragt?

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Beamte stellen den Antrag bei ihrer Dienstbehörde. Der Antrag kann online über das Kindergeldportal der Bundesagentur für Arbeit, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Achtung: Kindergeld wird rückwirkend maximal für 6 Monate vor Antragstellung gezahlt.

Kindergeld für Kinder im Ausland

Für Kinder, die in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz leben, besteht in der Regel ebenfalls Kindergeldanspruch. Bei Kindern in anderen Ländern hängt es vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die Familienkasse prüft den Einzelfall anhand der eingereichten Dokumente.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2024?
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat — unabhängig von der Reihenfolge der Kinder. Die bisherige Staffelung (184 EUR für das 1. und 2. Kind, 190 EUR für das 3. und 215 EUR ab dem 4. Kind) wurde abgeschafft.
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Danach bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind: in Berufsausbildung oder Studium ist, ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr ableistet, bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist, oder einen gesetzlichen Wehr-/Bundesfreiwilligendienst leistet.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann online unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld, schriftlich per Post oder persönlich in einer Familienkasse gestellt werden. Wichtig: Kindergeld wird nur rückwirkend für bis zu 6 Monate vor Antragstellung gezahlt.
Was ist die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt prüft automatisch in der Einkommensteuererklärung, was günstiger ist: das erhaltene Kindergeld oder der Kinderfreibetrag von 8.532 Euro (2024). Bei höheren Einkommen ist der Kinderfreibetrag meist vorteilhafter. In diesem Fall wird das Kindergeld auf die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag angerechnet.
Erhalten beide Elternteile Kindergeld?
Kindergeld wird nur an einen Berechtigten gezahlt — in der Regel an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Bei gemeinsamer Betreuung können die Eltern vereinbaren, wer das Kindergeld erhält. Bei Trennung zahlt die Familienkasse automatisch an den Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist.
Gibt es Kindergeld zusätzlich zum Kinderzuschlag?
Ja. Neben dem Kindergeld können einkommensschwache Familien den Kinderzuschlag (bis zu 292 Euro pro Kind/Monat in 2024) beim Familienkasse beantragen. Er ist für Familien gedacht, die zwar ihren eigenen Unterhalt, aber nicht den der Kinder selbst bestreiten können.
Wie wird das Kindergeld für Kinder in Ausbildung beantragt?
Bei Kindern über 18 muss die Ausbildungssituation der Familienkasse jährlich nachgewiesen werden. Dafür reicht in der Regel eine Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung. Viele Familienkassen bitten nicht automatisch um Nachweise — bleiben Sie aktiv und melden Sie relevante Änderungen.