Kindergeldrechner 2024
Berechnen Sie Ihr monatliches Kindergeld 2024 — einheitlich 250 Euro pro Kind.
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Kindergeld 2024: Anspruch, Höhe und Antragstellung
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien. Seit Januar 2023 gilt ein einheitlicher Betrag von 250 Euro pro Kind und Monat — unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Die frühere Staffelung (mehr Geld ab dem dritten Kind) wurde damit abgeschafft.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruchsberechtigt sind Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Kindergeld wird für jedes Kind gezahlt, das unter 18 Jahre alt ist oder unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 Jahre — nämlich wenn es sich in Schule, Berufsausbildung oder Studium befindet, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet oder als arbeitslos gemeldet ist.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist günstiger?
Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es wird verglichen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (2024: 8.532 Euro pro Kind) zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Bei höherem Einkommen ist der Kinderfreibetrag meist vorteilhafter — das erhaltene Kindergeld wird dann auf die Steuerschuld angerechnet.
Wo wird Kindergeld beantragt?
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Beamte stellen den Antrag bei ihrer Dienstbehörde. Der Antrag kann online über das Kindergeldportal der Bundesagentur für Arbeit, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Achtung: Kindergeld wird rückwirkend maximal für 6 Monate vor Antragstellung gezahlt.
Kindergeld für Kinder im Ausland
Für Kinder, die in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz leben, besteht in der Regel ebenfalls Kindergeldanspruch. Bei Kindern in anderen Ländern hängt es vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die Familienkasse prüft den Einzelfall anhand der eingereichten Dokumente.