Lohnsteuerrechner

Berechnen Sie Ihre jährliche Lohnsteuer nach Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchensteuer.

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Mindestens 1.230 € (Pauschbetrag 2024)
Z.B. Sparerpauschbetrag, Sonderausgaben
Jährliche Lohnsteuer
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Bruttoeinkommen
Zu versteuerndes Einkommen
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Effektiver Steuersatz

Berechnung gemäß §32a EStG 2024. Grundfreibetrag: 11.604 €. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €. Nur zur Orientierung.

Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Lohnsteuer in Deutschland: Berechnung und Optimierung

Die Lohnsteuer ist die wichtigste direkte Steuer für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie wird monatlich direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt — der Arbeitnehmer muss sich damit nicht selbst befassen. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundfreibetrag 2024: 11.604 Euro

Der Grundfreibetrag stellt das steuerfreie Existenzminimum sicher. Einkommen bis 11.604 Euro im Jahr 2024 ist vollständig steuerfrei. Erst darüber beginnt die progressive Besteuerung. Ab 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro.

Progressiver Steuertarif nach §32a EStG

Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz — aber immer nur auf den jeweiligen Einkommensteil. Bei einem zvE von 42.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 37 %, der Durchschnittssteuersatz aber nur bei rund 22 %. Unser Rechner berechnet die exakte Lohnsteuer nach den offiziellen Formeln des §32a EStG.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2024: 1.230 Euro

Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abgezogen, ohne Belege einreichen zu müssen. Tatsächliche Werbungskosten über 1.230 Euro (z.B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel) können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Kinderfreibetrag 2024: 8.532 Euro pro Kind

Der Kinderfreibetrag beträgt 2024 je 8.532 Euro (4.512 Euro Kinderfreibetrag + 4.020 Euro Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag). Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Steuererklärung, was günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Lohnsteuer minimieren — legale Möglichkeiten

Durch Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen beim Finanzamt (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) können Sie die monatliche Lohnsteuer reduzieren. Anerkannt werden u.a. Werbungskosten über 1.230 Euro, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen (zvE). Es ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich Werbungskosten (min. 1.230 EUR), Sonderausgaben und Freibeträgen. Auf das zvE wird der Steuertarif nach §32a EStG angewendet. Die Tabellen werden jährlich an die Inflation angepasst.
Was ist der Grundfreibetrag 2024?
Der Grundfreibetrag beträgt 2024 genau 11.604 Euro. Einkommen bis zu diesem Betrag ist vollständig steuerfrei. 2025 steigt er auf 12.096 Euro. Der Grundfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum sicher und wird regelmäßig angepasst.
Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (früher: Werbungskosten-Pauschbetrag) beträgt 2024 genau 1.230 Euro jährlich. Er wird automatisch ohne Nachweis von der Lohnsteuer abgezogen. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.) diesen Betrag übersteigen, lohnt sich die Einzelaufstellung in der Steuererklärung.
Zahlen verheiratete Paare weniger Lohnsteuer?
Bei Ehepaaren hängt es stark von der Einkommensverteilung ab. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen ist die Kombination III/V steuerlich vorteilhaft: Der höher verdienende Partner in Klasse III zahlt weniger Lohnsteuer, der geringer verdienende in Klasse V mehr. Insgesamt bleibt die Jahressteuerlast gleich.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag 2024 beträgt je 8.532 Euro pro Kind (4.512 EUR + 4.020 EUR BEA). Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist: Kindergeld (250 EUR/Monat/Kind) oder Kinderfreibetrag. Bei höherem Einkommen ist der Kinderfreibetrag meist vorteilhafter.
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt für zu versteuernde Einkommen über 66.760 Euro (2024). Für Einkommen über 277.825 Euro gilt der sogenannte Reichensteuersatz von 45 %. Diese Sätze gelten immer nur für den Teil des Einkommens, der die jeweiligen Grenzen überschreitet.
Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung vergleicht automatisch im Rahmen der Steuererklärung, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das bereits erhaltene Kindergeld zu einer niedrigeren Steuer führt. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird er angerechnet und das Kindergeld entsprechend aufgerechnet.