📢 Neu 2026: Grundfreibetrag 12.348 €. Entfernungspauschale jetzt einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum WKP absetzbar.

Viele Arbeitnehmer zahlen jeden Monat mehr Lohnsteuer als nötig. Durch die Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen beim Finanzamt lässt sich die monatliche Lohnsteuer direkt auf der Gehaltsabrechnung reduzieren — ganz legal und ohne auf die jährliche Steuererklärung warten zu müssen.

Was ist ein Lohnsteuerfreibetrag?

Beim Finanzamt können Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das Finanzamt trägt dann einen Freibetrag in Ihre Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (früher: Lohnsteuerkarte) ein. Ihr Arbeitgeber zieht diesen Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen ab — das spart jeden Monat bares Geld.

1. Pendlerpauschale — der häufigste Freibetrag

Für jeden Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Sie 0,30 Euro (bis 20 km) bzw. 0,38 Euro (ab 21 km) pro Arbeitstag als Werbungskosten ansetzen. Bei 40 km Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt das über 5.500 Euro Werbungskosten — gut 4.200 Euro über dem Pauschbetrag (1.230 Euro).

2. Homeoffice-Pauschale

Für jeden Tag im Homeoffice können Sie seit 2023 pauschal 6 Euro ansetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr (210 Tage). Zusammen mit anderen Werbungskosten übersteigt das schnell den Pauschbetrag. Belege sind nicht nötig — die Pauschale gilt automatisch.

3. Arbeitsmittel und Fachliteratur

Computer, Monitor, Schreibtisch fürs Homeoffice, Berufskleidung, Fachbücher, Werkzeug — alles, was Sie beruflich nutzen, kann als Werbungskosten abgezogen werden. Gegenstände bis 952 Euro (inkl. MwSt.) sind sofort abziehbar; teurere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

4. Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort hat, kann die Kosten dafür als Werbungskosten geltend machen: Miete bis 1.000 Euro monatlich, Fahrtkosten, Umzugskosten. Das summiert sich schnell auf 10.000–15.000 Euro jährlich.

5. Fortbildungskosten

Kosten für berufliche Weiterbildung, Sprachkurse, Seminare, Fachmessen oder ein berufsbegleitendes Studium sind vollständig als Werbungskosten abziehbar — inkl. Fahrtkosten und Übernachtungen.

6. Gewerkschaftsbeiträge

Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sind Werbungskosten und können vollständig abgezogen werden. Das sind oft 150–400 Euro pro Jahr, die direkt vom steuerpflichtigen Einkommen abgehen.

7. Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Wenn Sie hohe Einkommen haben, lohnt es sich, beim Finanzamt die Günstigerprüfung zu beantragen: Statt Kindergeld (250 Euro/Monat) wird der Kinderfreibetrag (8.532 Euro/Kind/Jahr) berücksichtigt. Das spart bei höherem Einkommen jährlich mehrere hundert Euro.

8. Außergewöhnliche Belastungen

Hohe Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhaltszahlungen oder Scheidungskosten können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Hier lohnt sich eine Beratung beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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Geschätzte Lohnsteuer / Jahr
€ 0
Ersparnis durch Freibetrag
€ 0

Wie stelle ich einen Freibetrag-Antrag?

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wird beim zuständigen Finanzamt gestellt — per ELSTER (kostenlos, online) oder auf Papier mit dem amtlichen Formular. Der eingetragene Freibetrag gilt für bis zu 2 Jahre und muss dann erneuert werden. Er wirkt ab dem Monat der Eintragung — also am besten im Januar eines Jahres stellen!