Millionen Deutsche pendeln täglich zur Arbeit — und viele verschenken dabei Steuergeld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Die Pendlerpauschale kann je nach Entfernung mehrere tausend Euro Steuerersparnis im Jahr bringen. Dieser Artikel zeigt, ab wann es sich lohnt.
Die Grundregel: Werbungskosten über 1.230 Euro
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro — ohne Belege, ohne Antrag. Steuervorteil entsteht erst, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Die Pendlerpauschale ist der häufigste Weg, diesen Betrag zu überschreiten.
Beispielrechnungen nach Entfernung
| Entfernung | Pauschale (220 Tage) | Über Pauschbetrag | Steuerersparnis (32%) |
|---|---|---|---|
| 10 km | 660 € | 0 € (unter Grenze) | 0 € |
| 20 km | 1.320 € | 90 € | ca. 29 € |
| 30 km | 2.134 € | 904 € | ca. 289 € |
| 50 km | 3.762 € | 2.532 € | ca. 810 € |
Wer fährt mehr als 20 km? Fernpendler profitieren besonders
Seit 2021 gilt die erhöhte Fernpendlerpauschale von 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer (befristet bis Ende 2026). Bei 50 km Entfernung ergibt das allein aus der Pendlerpauschale über 3.700 Euro Werbungskosten — weit über dem Pauschbetrag. Die Steuerersparnis übersteigt den Aufwand für die Steuererklärung bei weitem.
Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren
Kein entweder/oder: Pendlerpauschale für Bürotage (0,30/0,38 Euro/km) und Homeoffice-Pauschale für Homeoffice-Tage (6 Euro/Tag) können im selben Jahr kombiniert werden. Wer 3 Tage pro Woche ins Büro fährt und 2 Tage von zu Hause arbeitet, kann beide Pauschalen optimal ausschöpfen.
Lohnsteuerfreibetrag statt jährlicher Erstattung
Sie müssen nicht bis zur Steuererklärung warten: Stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Wenn Ihre Werbungskosten (inkl. Pendlerpauschale) 1.230 Euro übersteigen, wird der Überschuss als monatlicher Freibetrag eingetragen. Das erhöht Ihr Nettogehalt sofort — monatlich statt jährlich.