Zum 1. Januar 2026 sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten, die Millionen Arbeitnehmer, Familien und Rentner betreffen. Dieser Überblick fasst alles zusammen, was Sie wissen müssen — von der Gehaltsabrechnung bis zur Steuererklärung.

1. Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

Der steuerliche Grundfreibetrag — der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt — steigt 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro (2025: 12.096 €). Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Das Finanzamt stellt automatisch sicher, dass Ihre Lohnabrechnung das berücksichtigt. Für einen Arbeitnehmer mit 3.500 Euro Bruttogehalt bedeutet das etwa 2–5 Euro mehr netto monatlich. Höhere Einkommen profitieren durch den Abbau der "kalten Progression" etwas stärker.

2. Pendlerpauschale: Jetzt einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer

Das ist die größte Änderung für Pendler: Die Entfernungspauschale beträgt ab 2026 einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer — ab dem ersten Kilometer. Bisher galten 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro erst ab dem 21. km. Wer 15 km zur Arbeit fährt, spart jetzt zusätzlich: 15 km × (0,38 − 0,30) × 220 Tage = 264 Euro mehr absetzbare Werbungskosten pro Jahr. Für Kurzpendler lohnt die Steuererklärung jetzt noch mehr.

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3. Kindergeld: 259 Euro pro Kind und Monat

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat (2025: 255 €, 2024: 250 €). Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro pro Kind. Das Finanzamt prüft wie gewohnt, was günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

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4. Aktivrente: Bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei

Wer nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (67 Jahre) weiterarbeitet, darf ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die sogenannte Aktivrente gilt zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. Betroffen sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer — nicht Selbstständige, Beamte oder Minijobber.

5. Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 556 Euro (2025) auf 603 Euro monatlich. Das entspricht 7.236 Euro im Jahr. Die Erhöhung folgt der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Minijobber können somit monatlich 47 Euro mehr "brutto wie netto" verdienen.

6. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2026 auf 5.812,50 Euro monatlich (2025: 5.512,50 €). Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt ebenfalls eine gestiegene Grenze. Wer über diesen Grenzen verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge mehr.

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7. Gastronomie: Dauerhaft 7% MwSt auf Speisen

Restaurant- und Gastronomie-Umsätze werden ab 2026 dauerhaft mit 7% Mehrwertsteuer für Speisen besteuert (Getränke weiterhin 19%). Die Regelung, die während der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert wurde, ist jetzt permanent. Das sollte Restaurantpreise langfristig stabilisieren.

8. GKV-Zusatzbeitrag steigt im Durchschnitt

Gut die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen hat den Zusatzbeitrag erhöht oder plant dies. Der Durchschnittszusatzbeitrag steigt auf rund 2,9 Prozent. Je nach Krankenkasse können Sie durch einen Kassenwechsel mehrere hundert Euro jährlich sparen — der Wechsel ist einmal jährlich möglich.

9. Soli-Freigrenze nochmals angehoben

Der Solidaritätszuschlag fällt für weitere Steuerzahler weg: Die Freigrenze steigt 2026 auf 40.700 Euro Jahressteuerlast (2025: 39.900 €). Damit zahlen noch weniger Menschen den Soli.

10. Gewerkschaftsbeiträge extra absetzbar

Gewerkschaftsbeiträge können ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich abgezogen werden. Bisher wurden sie als Teil der Werbungskosten behandelt. Nun senken sie das zu versteuernde Einkommen zusätzlich — unabhängig davon, ob die 1.230-Euro-Grenze erreicht wird.