Viele Arbeitnehmer freuen sich auf das Urlaubsgeld — und sind dann überrascht, wie viel davon an Steuern und Sozialversicherung geht. Das liegt daran, dass Urlaubsgeld als normaler Lohnbestandteil vollständig der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt.

Wie wird Urlaubsgeld besteuert?

Urlaubsgeld ist kein begünstigter Einkommensbestandteil — es wird zusammen mit dem regulären Monatslohn versteuert. Das Urlaubsgeld wird dem Monatslohn im Auszahlungsmonat hinzugerechnet, und auf das Gesamteinkommen wird die Lohnsteuer berechnet. Wegen der Steuerprogression steigt der effektive Steuersatz im Auszahlungsmonat oft deutlich an.

Beispielrechnung: 1.000 Euro Urlaubsgeld

PositionOhne UrlaubsgeldMit 1.000 € Urlaubsgeld
Bruttolohn3.500 €4.500 €
Lohnsteuer (ca.)385 €600 €
Sozialversicherung (ca.)735 €945 €
Nettolohn2.380 €2.955 €
Netto-Urlaubsgeld575 € (57,5%)
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Was ist der Unterschied zu Weihnachtsgeld?

Steuerlich behandelt das Finanzamt Urlaubs- und Weihnachtsgeld identisch — beide sind normales Arbeitsentgelt. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Urlaubsgeld wird typischerweise im Juni/Juli ausgezahlt, Weihnachtsgeld im November/Dezember. Wer in einem Monat besonders viel verdient, zahlt durch die Progression überproportional mehr Steuern.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Er ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Individualvertrag. Wenn Urlaubsgeld im Vorjahr freiwillig gezahlt wurde, kann sich ein Anspruch durch "betriebliche Übung" ergeben — nach 3 Jahren regelmäßiger Zahlung ohne Vorbehalt.

Kann man Urlaubsgeld in die bAV einzahlen?

Ja — und das kann steuerlich vorteilhaft sein. Statt das Urlaubsgeld auszahlen zu lassen, kann man es in die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlen. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das spart im Auszahlungsmonat Lohnsteuer und SV-Beiträge.

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