Steuerrechner für Selbstständige

Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag für Freiberufler und Gewerbetreibende berechnen.

KostenlosFreiberufler & GewerbeEinkommensteuerGewerbesteuer
Ihre Angaben
Einnahmen minus Betriebsausgaben
%
Ø Deutschland: 400 %. Berlin: 410 %, München: 490 %
Freiwillig. Pflichtversicherung bestimmter Berufsgruppen separat prüfen.
Einkommensteuer gesamt
€ 0
Effektiver Steuersatz: 0 %
Jahresgewinn (brutto)
KV-Beitrag p.a. (abziehbar)
Gewerbesteuer
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Gesamtabgaben (Steuern + KV)
Verbleibendes Nettoeinkommen

Vereinfachte Schätzung. Vorauszahlungen, Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbeträge und viele weitere individuelle Faktoren nicht berücksichtigt. Bitte einen Steuerberater konsultieren.

Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung.

Steuern für Selbstständige in Deutschland

Selbstständige — ob Freiberufler oder Gewerbetreibende — unterliegen in Deutschland einem anderen Steuersystem als Arbeitnehmer. Während Arbeitnehmer durch die Lohnsteuer automatisch abrechnen, müssen Selbstständige ihre Steuerlast selbst im Blick behalten und vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.

Freiberufler vs. Gewerbetreibender: Der entscheidende Unterschied

Freiberufler nach §18 EStG (Ärzte, Anwälte, Architekten, IT-Berater, Texter, Künstler) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende nach §15 EStG unterliegen dagegen der Gewerbesteuer, können diese aber über §35 EStG anteilig auf die Einkommensteuer anrechnen. Die Anrechnung beträgt das 4,0-fache des Steuermessbetrags — bei einem Hebesatz bis 400 % wird die Gewerbesteuer damit vollständig oder nahezu vollständig erstattet.

Krankenversicherung als größter Kostenfaktor

Selbstständige erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. In der GKV zahlen sie den vollen Beitrag von rund 17,5 Prozent selbst — das sind bei 60.000 Euro Jahresgewinn rund 7.350 Euro KV-Beitrag pro Jahr. Diese Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen vollständig steuerlich absetzbar.

Vierteljährliche Steuervorauszahlungen

Selbstständige müssen Einkommensteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember leisten. Die Höhe basiert auf dem letzten Steuerbescheid. Es empfiehlt sich, monatlich 30–40 Prozent des Nettogewinns für Steuern und KV zurückzulegen.

Umsatzsteuer nicht vergessen

Dieser Rechner berechnet die Einkommensteuer auf den Gewinn. Umsatzsteuer (19 % auf Honorare und Leistungen, abzüglich Vorsteuer) wird separat über die Umsatzsteuervoranmeldung abgerechnet. Kleinunternehmer mit unter 25.000 Euro Jahresumsatz können die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen und keine Umsatzsteuer ausweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich die Steuer bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden?
Freiberufler zahlen nur Einkommensteuer + Soli. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, können aber über §35 EStG das 4-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer faktisch neutral für die Gesamtsteuerbelastung.
Wie hoch ist die Steuer bei 60.000 Euro Gewinn?
Grob: Bei 60.000 Euro Gewinn, ledig, Freiberufler, GKV: ca. 7.350 Euro KV, zu versteuerndes Einkommen ca. 50.000 Euro, Einkommensteuer ca. 13.000 Euro, Soli 0 Euro (unter Freigrenze). Gesamtabgaben ca. 20.350 Euro, Netto ca. 39.650 Euro.
Wann muss ich Steuervorauszahlungen leisten?
Sobald die Steuerschuld im Vorjahr über 400 Euro betrug. Die Vorauszahlungen sind am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig. Für das erste Jahr der Selbstständigkeit werden Vorauszahlungen auf Basis der Schätzung festgesetzt.
Kann ich als Selbstständiger in der GKV bleiben?
Ja. Selbstständige können freiwillig in der GKV versichert bleiben. Sie zahlen jedoch den vollen Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen ca. 17,5 %). Der Mindestbeitrag gilt auf Basis des Mindestverdiensts. Bei sehr niedrigem Einkommen kann PKV günstiger sein.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der IAB (§7g EStG) erlaubt, bis zu 50 % geplanter Investitionskosten vorab steuerlich abzuziehen — bis zu 200.000 Euro. Das senkt den Gewinn im Jahr der Bildung und ermöglicht erhebliche Steuerersparnis. Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren folgen.